SysTrack Cloud Master SaaS Vereinbarung

SYSTRACK CLOUD
SAAS-RAHMENVERTRAG

Dieser SaaS-Rahmenvertrag (der "Vertrag") wird zwischen Lakeside Software, LLC ("Lakeside") und dem auf dem entsprechenden Bestellformular angegebenen Kunden ("Kunde") geschlossen. Diese Vereinbarung regelt den Zugang des Kunden zu und die Nutzung der Dienste von Lakeside. Der Kunde und Lakeside können in dieser Vereinbarung einzeln als "Partei" und gemeinsam als "Parteien" bezeichnet werden. Großgeschriebene Begriffe haben die in dieser Vereinbarung festgelegte Bedeutung.

DIES IST EIN RECHTSGÜLTIGER UND DURCHSETZBARER VERTRAG ZWISCHEN LAKESIDE UND DEM KUNDEN. DER KUNDE IST DAFÜR VERANTWORTLICH, ALLE BESTIMMUNGEN UND BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG SORGFÄLTIG ZU LESEN, BEVOR ER EIN BESTELLFORMULAR UNTERSCHREIBT, AUF "AKZEPTIEREN" KLICKT ODER AUF EINEN LAKESIDE-SERVICE ZUGREIFT ODER DIESEN NUTZT. MIT DER UNTERZEICHNUNG EINES BESTELLFORMULARS ODER DEM ZUGRIFF AUF ODER DER NUTZUNG VON LAKESIDE-SERVICES BESTÄTIGT DER KUNDE, DASS ER DIESE VEREINBARUNG IN IHRER GESAMTHEIT GELESEN HAT UND AKZEPTIERT. UNGEACHTET ANDERER ODER ZUSÄTZLICHER BEDINGUNGEN, AUF DIE DER KUNDE VERWEIST ODER DIE ER ZUR VERFÜGUNG STELLT, IST DAS ANGEBOT ODER DIE ANNAHME VON LAKESIDE, EINE VEREINBARUNG MIT DEM KUNDEN IN BEZUG AUF EINEN LAKESIDE-SERVICE EINZUGEHEN, AUSDRÜCKLICH AUF DIE BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG BESCHRÄNKT UND VON DER ZUSTIMMUNG DES KUNDEN ZU DIESER VEREINBARUNG ABHÄNGIG.


1. BEGRIFFSBESTIMMUNGEN

1.1 "Verbundenes Unternehmen"bezeichnet ein Unternehmen, eine Personengesellschaft oder eine andere juristische Person, die eine Partei direkt oder indirekt kontrolliert, von ihr kontrolliert wird oder unter gemeinsamer Kontrolle mit ihr steht. Für die Zwecke dieser Definition bedeutet "Kontrolle" den direkten oder indirekten Besitz von mehr als fünfzig Prozent (50 %) der stimmberechtigten Anteile an dem betreffenden Unternehmen;

1.2 "Agentensoftware"bezeichnet jede im Abonnementdienst enthaltene Client-Software, die dem Kunden von Lakeside zur Installation auf dem/den Rechner(n) zur Verfügung gestellt wird;

1.3 "Kundendaten"bezeichnet alle Daten, die vom Kunden oder einem Nutzer auf den Abonnementdienst hochgeladen werden;

1.4 "Daten"bezeichnet elektronische Daten, Informationen, Texte, Nachrichten, Bilder, Materialien, Fotos, Audio- und Videodateien, Softwarecode, ausführbare Skripte und alle anderen Formen von Daten oder Inhalten;

1.5. "Dokumentation"ist die schriftliche Produktdokumentation für den Abonnementdienst, die von Lakeside allgemein zur Verfügung gestellt wird;

1.6 "Feedback"bezeichnet alle vom Kunden bereitgestellten Rückmeldungen und Berichte über Fehler, Probleme oder Defekte oder Vorschläge für Änderungen und Verbesserungen des Abonnementdienstes;

1.7 "Lakeside-Daten"bezeichnet alle Daten, die dem Kunden von Lakeside im Zusammenhang mit der Nutzung der Dienste durch den Kunden zur Verfügung gestellt werden;

1.8 "Lakeside-TechnologieLakeside-Technologie" bezeichnet die gesamte proprietäre Technologie von Lakeside und seinen Lizenzgebern, die dem Kunden von Lakeside im Rahmen der Erbringung der Dienste zur Verfügung gestellt wird (insbesondere Software, Hardware, Produkte, Verfahren, Algorithmen, Benutzeroberflächen, Know-how, Techniken, Designs und sonstiges materielles oder immaterielles technisches Material oder Informationen);

1.9 "Maschine"bezeichnet ein virtuelles oder physisches Gerät, einschließlich eines Desktop-Computers, Laptops, Servers oder anderen Computers, der ein mit dem Abonnementdienst kompatibles Betriebssystem verwendet und auf dem die Agentensoftware betrieben werden darf;

1.10 "Bestellformular"bezeichnet jedes Lakeside-Angebot, Bestellformular und/oder ein ähnliches Bestelldokument, das ausdrücklich auf diesen Vertrag Bezug nimmt, die vom Kunden bei Lakeside erworbenen Dienstleistungen identifiziert, die Preise für die Dienstleistungen festlegt und andere anwendbare Bedingungen enthält;

1.11 "Berichte"bezeichnet alle Inhalte, Berichte oder Analysen, die sich auf die Desktops, Endbenutzer-Computer oder das Netzwerk des Kunden beziehen und aus der Nutzung des Abonnementdienstes durch den Kunden resultieren;

1.12 "Dienstleistungen"bezeichnet den Abonnementdienst (einschließlich der Agentensoftware), Supportleistungen und alle anderen von Lakeside gemäß diesem Vertrag erbrachten Dienstleistungen;

1.13 "Abonnementdienst"bezeichnet das Lakeside-eigene SysTrack Cloud-Abonnement-basierte Software-as-a-Service-Angebot, wie im jeweiligen Bestellformular angegeben;

1.14 "Abonnementlaufzeit" bezeichnet die auf einem Bestellschein angegebene Laufzeit; und

1.15 "Nutzer" bezeichnet eine Person, die vom Kunden zur Nutzung des Abonnementdienstes autorisiert ist und der vom Kunden (oder auf Wunsch des Kunden von Lakeside) Passwörter zur Verfügung gestellt wurden.

2. ABONNEMENTDIENSTE

2.1 Abonnementdienst. Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieses Vertrages gewährt Lakeside dem Kunden das nicht ausschließliche, nicht übertragbare Recht, auf den Abonnementdienst zuzugreifen und ihn während der Laufzeit des Abonnements ausschließlich für die interne geschäftliche Nutzung durch den Kunden in Übereinstimmung mit den Beschränkungen in diesem Vertrag, der Dokumentation und/oder dem/den jeweiligen Bestellformular(en) zu nutzen. Der Kunde ist für die Einhaltung dieses Vertrages durch jeden Nutzer verantwortlich. Der Kunde muss die Dienste in Übereinstimmung mit diesem Vertrag, den geltenden Bestellformularen, der Dokumentation und allen geltenden Vorschriften und Gesetzen nutzen. Im Zusammenhang mit der Erbringung des Abonnementdienstes (sofern nicht ausdrücklich in diesem Vertrag anders geregelt) betreibt und unterstützt Lakeside die gehostete Umgebung des Abonnementdienstes, insbesondere die Lakeside-Technologie. Zur Vermeidung von Zweifeln wird darauf hingewiesen, dass der Erwerb von Lakeside-Produkten und -Dienstleistungen vor Ort (d.h. Produkte und Dienstleistungen, die vom Kunden gehostet und betrieben werden) von dieser Vereinbarung ausgeschlossen ist und separaten und gesonderten Bedingungen und Konditionen unterliegt.

2.2 Agentensoftware-Lizenz. Soweit die Nutzung des Abonnementdienstes die Installation von Agentensoftware durch den Kunden erfordert und vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieses Vertrages, gewährt Lakeside dem Kunden eine eingeschränkte, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare, nicht ausschließliche Lizenz zur Nutzung der Objektcodeform der Agentensoftware während der Laufzeit des Abonnements ausschließlich in Verbindung mit der Nutzung des Abonnementdienstes durch den Kunden. Der Kunde muss für jede Maschine oder jeden Endbenutzer, für den er die Agentensoftware betreibt, Lizenzen erwerben und besitzen. Wenn der Kunde die Agentensoftware von einer Maschine deinstalliert, kann er die Agentensoftware auf einer anderen gleichwertigen Maschine unter der gleichen Lizenz pro Einheit installieren und verwenden, vorausgesetzt, dass entweder (i) der Kunde die Maschine, von der die Agentensoftware deinstalliert wurde, vollständig aus dem Verkehr zieht oder (ii) der Kunde die Agentensoftware für mindestens dreißig (30) Tage nach der Deinstallation der Agentensoftware von der vorherigen Maschine nicht erneut auf einer neuen Maschine installiert. Um Zweifel auszuschließen, spielt es keine Rolle, ob eine Maschine, auf der die Agentensoftware installiert ist, zu einem bestimmten Zeitpunkt in Gebrauch ist. Die Agentensoftware darf vom Kunden nur zur Unterstützung seiner Nutzung des Abonnementdienstes verwendet werden; jede andere Verwendung ist strengstens untersagt. Der Kunde ist allein verantwortlich für die Installation und Kontrolle der Agentensoftware, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Auswahl der Maschine(n), auf der die Agentensoftware installiert wird.

2.3 Beschränkungen für Benutzerabonnements. Der Kunde erkennt an, dass der Zugang und die Nutzung des Abonnementdienstes einer Beschränkung der Anzahl der Anwender und/oder der Geräte unterliegen kann, wie auf dem jeweiligen Bestellformular beschrieben ("Volumenbeschränkung"). Wird der Abonnementdienst über die Volumenbeschränkung hinaus genutzt, ist der Kunde verpflichtet, Lakeside für die Überschreitung der Volumenbeschränkung zu den jeweils gültigen Tarifen von Lakeside zu bezahlen.

2.4 SLO. Der Abonnementdienst von Lakeside wird auch in Übereinstimmung mit dem Service Level Objective (SLO) bereitgestellt, das unter folgender Adresse verfügbar ist: Lakeside Service Level Objective (die "SLO"). Der Kunde kann Informationen zur Verfügbarkeit des Abonnementdienstes abrufen unter: Abonnementdienst-Status (das "Statusportal").

2.5 Verbundene Unternehmen, die nicht unter direktem Auftrag stehen .. Vorbehaltlich der Bestimmungen des Bestellformulars und dieses Vertrages kann der Kunde den Abonnementdienst seinen verbundenen Unternehmen für deren interne Nutzung zur Verfügung stellen, vorausgesetzt, dass (i) jedes verbundene Unternehmen alle Lizenz- und Nutzungsbeschränkungen einhält und (ii) diese verbundenen Unternehmen durch Verpflichtungen gebunden sind, die Lakeside ebenso schützen wie dieser Vertrag zugunsten von Lakeside. Der Kunde haftet für jede Verletzung der Bedingungen dieser Vereinbarung durch eines seiner verbundenen Unternehmen, es sei denn, das verbundene Unternehmen hat sein eigenes Bestellformular für die Abonnementdienste gemäß Abschnitt 2.6 mit Lakeside unterzeichnet.

2.6 Verbundene Unternehmen unter Direktauftrag. Verbundene Unternehmen des Kunden können den Abonnementdienst zu den Bedingungen dieses Vertrags erwerben, indem sie Bestellformulare direkt mit Lakeside ausfüllen. Jedes von einem verbundenen Unternehmen ausgefüllte Bestellformular enthält die Bedingungen dieser Vereinbarung durch Bezugnahme und gilt als zweiseitige Vereinbarung zwischen Lakeside und dem betreffenden verbundenen Unternehmen.

2.7 Allgemeine Beschränkungen. Der Kunde wird es nicht tun (und keinem Nutzer oder Dritten erlauben) (a) die Dienste zu verkaufen, zu vermieten, zu verleasen, zu lizenzieren, zu vertreiben, Zugang zu ihnen zu gewähren, Unterlizenzen zu vergeben oder sie anderweitig Dritten zur Verfügung zu stellen (außer wie ausdrücklich in Abschnitt 2.(b) die Dienste zu nutzen, um allgemeine Data-Warehousing-Dienste zugunsten Dritter bereitzustellen oder den Abonnementdienst in diese einzubinden; (c) den Quellcode oder die nicht öffentlichen APIs des Abonnementdienstes zurückzuentwickeln, zu dekompilieren, zu disassemblieren oder anderweitig zu versuchen, sie zu erhalten, es sei denn, dies ist nach geltendem Recht ausdrücklich zulässig (und dann nur nach vorheriger schriftlicher Mitteilung an Lakeside); (d) in den Diensten enthaltene Eigentums- oder sonstige Hinweise zu entfernen oder zu verdecken; (e) die Agentensoftware auf einer Maschine zu installieren, ohne dazu ausdrücklich berechtigt zu sein, oder zu einem rechtswidrigen Zweck oder unter Verletzung von Rechten Dritter; (f) Daten oder Materialien mit den Diensten hochzuladen, zu übertragen, einzugeben oder anderweitig zu nutzen, die rechtswidrig, verleumderisch oder verletzend sind, schädlichen Code enthalten oder für die dem Kunden anderweitig ausreichende Rechte fehlen; (g) Patienten-, medizinische oder sonstige geschützte Gesundheitsdaten in den Abonnementdienst hochzuladen; oder (h) den Abonnementdienst unter Verletzung der Fair Use Policy von Lakeside zu nutzen: Lakeside Abo-Service Fair Use Policy. Darüber hinaus dürfen der Kunde und alle Personen, die über die Konten des Kunden oder in seinem Namen auf den Abonnementdienst zugreifen, den Abonnementdienst nicht nutzen: (i) in Anwendungen oder Situationen, in denen ein Ausfall des Abonnementdienstes zum Tod oder zu schweren Körperverletzungen von Personen oder zu schweren Sach- oder Umweltschäden führen könnte; (ii) mit Online-Kontrollgeräten in gefährlichen oder "missionskritischen" Umgebungen, die eine ausfallsichere Leistung erfordern, wie z. B. beim Betrieb von Nuklearanlagen, Flugzeugnavigations- oder -kommunikationssystemen, Flugverkehrskontrolle, direkten lebenserhaltenden Maschinen oder Waffensystemen, in denen ein Ausfall zum Tod, zu Körperverletzungen oder zu schweren Sach- oder Umweltschäden führen könnte; oder (iii) um die Entwicklung von Produkten oder Dienstleistungen zu unterstützen, die mit den Diensten konkurrieren.

2.8 Unterstützungsdienste. Während der Laufzeit des Abonnements stellt Lakeside dem Kunden die Supportleistungen für den Abonnementdienst zur Verfügung, wie sie in der SLO und den unter SysTrack zur Verfügung gestellten Bedingungen für Versionen und Lebenszyklus beschrieben sind: SysTrack Versionen und Lebenszyklus, die beide integraler Bestandteil dieses Vertrags sind. Darüber hinaus kann sich der Kunde über das Statusportal anmelden, um automatische Text- und/oder E-Mail-Updates zur Wartung des Abonnementdienstes zu erhalten.

2.9 Nicht-Produktionsverwendung. Von Zeit zu Zeit kann der Kunde, soweit zutreffend, den Abonnementdienst zu Evaluierungs-, Demonstrations-, Test- oder anderen Zwecken nutzen, wenn eine solche Nutzung außerhalb einer Produktionsumgebung erfolgt. Durch die Nutzung des Abonnementdienstes auf einer solchen nicht produktiven Basis akzeptiert der Kunde den Abonnementdienst auf einer "wie besehen"-Basis.

2.10 Produktspezifische Begriffe. Einige Dienste können zusätzlichen produktspezifischen Bedingungen unterliegen, die für diese Dienste spezifisch sind ("produktspezifische Bedingungen"). Wenn der Kunde solche Dienste bestellt, gelten die in Anhang A aufgeführten produktspezifischen Bedingungen und ergänzen diese Vereinbarung. Um jeden Zweifel auszuschließen, gelten die produktspezifischen Bedingungen nur dann, wenn der Kunde die entsprechenden Dienste erworben hat.

2.11 Produkte und Dienstleistungen von Drittanbietern. Soweit die Nutzung des Abonnementdienstes die Nutzung von Produkten oder Diensten Dritter erfordert, muss der Kunde für diese Produkte und Dienste möglicherweise gesonderten Bedingungen zustimmen. Alle Bedingungen, die mit solchen Produkten oder Dienstleistungen Dritter verbunden sind, gelten ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Dritten. Lakeside gibt keine Zusicherungen oder Gewährleistungen in Bezug auf diese Produkte oder Dienstleistungen Dritter. Ungeachtet anderer Bestimmungen dieser Vereinbarung erkennt der Kunde an, dass er Open-Source-Software erhalten kann, wenn er den Abonnementdienst nutzt, und dass diese Open-Source-Software unter der geltenden Open-Source-Lizenz zur Verfügung gestellt wird. Lakeside stellt auf Anfrage eine Liste der anwendbaren Open-Source-Lizenz(en) zur Verfügung.

2.12 Bestellungen über Lakeside Partners. Vorbehaltlich einer gesonderten Vereinbarung zwischen dem Kunden und einem von Lakeside zum Weiterverkauf oder Vertrieb der Dienste autorisierten Dritten (jeweils ein "Partner") kann der Kunde die Dienste vom Partner erwerben. Für den Fall, dass der Kunde die Dienste von einem Partner erwirbt, legt dieser Vertrag die Bedingungen fest, unter denen Lakeside die Dienste zur Nutzung durch den Kunden zur Verfügung stellt, wobei die Gebühren, die Zahlung und die damit verbundenen Bedingungen in dem separaten Vertrag zwischen dem Kunden und dem Partner festgelegt werden. Um Zweifel auszuschließen, ist Lakeside keine Partei dieser separaten Vereinbarung zwischen dem Kunden und dem Partner (einschließlich, ohne Einschränkung, jeglicher Preis- oder Zahlungsbedingungen). Die Bedingungen zwischen dem Kunden und dem Partner sind für Lakeside weder bindend noch einklagbar. Jegliche Ansprüche des Kunden auf Rückerstattung, Gutschrift oder sonstige Gebühren sind an den jeweiligen Partner zu richten.

3. KUNDENDATEN

3.1 Eigentum an und Verwendung von Kundendaten. Im Verhältnis zwischen den Parteien behalten der Kunde oder seine Lizenzgeber alle Rechte, Titel und Interessen (einschließlich aller geistigen Eigentumsrechte) an (i) den Kundendaten und allen Änderungen, die im Rahmen des Betriebs des Abonnementdienstes daran vorgenommen werden, und (ii) dem Inhalt der Berichte, vorbehaltlich des Eigentums von Lakeside an den Vorlagen, der Struktur und dem Format der Berichte. Der Kunde räumt Lakeside hiermit ein nicht ausschließliches, weltweites, gebührenfreies Recht ein, die Kundendaten zu nutzen, darauf zuzugreifen, zu übertragen, zu kopieren, zu speichern, zu übertragen, zu modifizieren, davon abgeleitete Werke zu erstellen und anzuzeigen, soweit dies erforderlich ist, um die Dienste für den Kunden zu erbringen, um Service- oder technische Probleme zu verhindern oder zu beheben, um die Verpflichtungen von Lakeside im Rahmen dieses Vertrags zu erfüllen, um die Dienste zu verbessern oder zu erweitern, um Rechte im Rahmen dieses Vertrags auszuüben und soweit dies anderweitig gesetzlich erforderlich und/oder zulässig ist.

3.2 Ausreichende Rechte an Kundendaten. Der Kunde stellt sicher, dass seine Nutzung des Abonnementdienstes, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Agentensoftware, und aller Kundendaten jederzeit mit dieser Vereinbarung, den Datenschutzrichtlinien des Kunden und allen geltenden Gesetzen und Vorschriften übereinstimmt. Der Kunde ist allein verantwortlich für die Richtigkeit, den Inhalt und die Rechtmäßigkeit aller Kundendaten. Der Kunde sichert zu und gewährleistet, dass er über ausreichende Rechte an den Kundendaten verfügt, um Lakeside die Rechte im Rahmen dieses Vertrages zu gewähren, und dass die Kundendaten nicht das geistige Eigentum, die Öffentlichkeitsrechte, den Datenschutz oder andere Rechte Dritter verletzen oder beeinträchtigen. Zur Klarstellung: Durch die Installation der Agentensoftware auf einer Maschine ermächtigt der Kunde Lakeside, die über die Agentensoftware gesammelten Daten zu erfassen und zu nutzen.

3.3 Sicherheit des Abonnementdienstes. Lakeside wird die Kundendaten nur im Rahmen der geltenden Gesetze und dieser Vereinbarung verwenden. Lakeside wird außerdem ein Datensicherheitsprogramm für den Abonnementdienst einführen und aufrechterhalten, das (i) administrative, physische, technische, organisatorische und andere Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz vor unbefugtem Zugriff, Zerstörung, Verlust oder Veränderung von Kundendaten umfasst und (ii) die geltenden Datenschutzgesetze für die Bereitstellung des Abonnementdienstes durch Lakeside einhält. Lakeside wird den Kunden spätestens zweiundsiebzig (72) Stunden nach Entdeckung eines unbefugten Zugriffs, einer unbefugten Zerstörung, eines unbefugten Verlusts oder einer unbefugten Veränderung von Kundendaten durch Lakeside informieren.

4. GEBÜHREN; ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

4.1 Gebühren. Der Kunde verpflichtet sich, Lakeside für die erbrachten Dienstleistungen und die angefallenen Kosten gemäß den in jedem Bestellformular angegebenen Sätzen zu bezahlen. Sofern auf dem Bestellformular nichts anderes angegeben ist, werden die Gebühren für die Dienstleistungen jährlich im Voraus in Rechnung gestellt, und die Zahlung ist innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt der Rechnung von Lakeside fällig und erfolgt in US-Dollar. Zahlt der Kunde fällige Beträge aus diesem Vertrag nicht bis zum Fälligkeitsdatum, behält sich Lakeside (i) das Recht vor, die Abonnementdienste auszusetzen, bis die Beträge vollständig bezahlt sind, und (ii) ist berechtigt, Zinsen in Höhe des niedrigeren Betrags von eineinhalb Prozent (1.(ii) ist Lakeside berechtigt, Zinsen in Höhe von eineinhalb Prozent (1. 5 %) pro Monat oder dem gesetzlich zulässigen Höchstsatz zu berechnen, bis der Kunde alle fälligen Beträge bezahlt hat, zusammen mit allen Kosten und Auslagen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf angemessene Anwaltsgebühren und -auslagen sowie Gerichtskosten), die Lakeside bei der Einziehung dieser überfälligen Beträge oder bei der anderweitigen Durchsetzung der Rechte von Lakeside gemäß dieser Vereinbarung entstanden sind; vorausgesetzt, Lakeside macht von seinem Recht, Zinsen zu berechnen, keinen Gebrauch, wenn die betreffenden Beträge in gutem Glauben und in angemessener Weise bestritten werden und der Kunde gewissenhaft an der Lösung des Problems mitarbeitet. Sofern hierin nicht ausdrücklich etwas anderes festgelegt ist, sind alle Gebühren nicht erstattungsfähig. Wenn der Kunde vor der Zahlung im Rahmen eines Bestellformulars die Ausstellung eines Kaufauftrags verlangt, muss der Kunde Lakeside diesen Kaufauftrag so rechtzeitig vorlegen, dass der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen kann.

4.2 Steuern. Die Gebühren verstehen sich ausschließlich aller Steuern, Abgaben, Einbehaltungen, Abzüge und Zölle, die von den Steuerbehörden im Zusammenhang mit einem Bestellformular und/oder den hierunter erbrachten Dienstleistungen erhoben werden (zusammenfassend "Steuern"). Sofern der Kunde keine gültige Freistellungsbescheinigung für die jeweilige Gerichtsbarkeit über seine Steuerbefreiung vorlegt, ist der Kunde für die Zahlung aller Steuern verantwortlich, die von einer staatlichen Stelle im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistungen durch Lakeside festgesetzt oder erhoben werden (mit Ausnahme von Steuern, die auf das Nettoeinkommen von Lakeside erhoben werden). Sollte Lakeside verpflichtet sein, Steuern im Zusammenhang mit der Nutzung der Dienste durch den Kunden direkt zu zahlen oder zu erheben, verpflichtet sich der Kunde, Lakeside alle von Lakeside gezahlten Beträge unverzüglich zu erstatten. Falls der Kunde gesetzlich verpflichtet ist, einen Betrag von den Gebühren einzubehalten oder abzuziehen, erhöht sich der vom Kunden zu zahlende Betrag in dem Umfang, der erforderlich ist, um sicherzustellen, dass Lakeside einen Betrag ohne Einbehaltung oder Abzug erhält, der dem Betrag entspricht, den sie erhalten hätte, wenn ein solcher Abzug oder Einbehalt nicht erfolgt wäre. Sofern dies nicht von der zuständigen Steuerbehörde untersagt wird, ist der Steuerstandort die Lieferadresse des Kunden, wie sie im entsprechenden Bestellformular angegeben ist.

5. VERTRAULICHKEIT

5.1 Vertrauliche Informationen. Während der Laufzeit dieses Abkommens betrachtet jede Vertragspartei alle Informationen, die ihr von der anderen Vertragspartei zur Verfügung gestellt und schriftlich als geschützt oder vertraulich bezeichnet werden, als vertraulich ("vertrauliche Informationen"). Als vertrauliche Informationen gelten auch Informationen, die für eine vernünftige Person, die mit dem Geschäft der offenlegenden Partei und der Branche, in der sie tätig ist, vertraut ist, vertraulich oder geschützt sind. Die empfangende Partei ist verpflichtet, vertrauliche Informationen vertraulich zu behandeln und an keine natürliche oder juristische Person weiterzugeben , es sei denn, es handelt sich um ein verbundenes Unternehmen, einen Direktor, einen leitenden Angestellten, einen Mitarbeiter, einen externen Berater, einen Auftragnehmer oder einen Berater (zusammenfassend "Vertreter"), die diese vertraulichen Informationen im Rahmen der Erfüllung ihrer Aufgaben für die empfangende Partei kennen müssen und die an eine Vertraulichkeitsverpflichtung gebunden sind, die die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei nicht weniger schützt als diese Vereinbarung. Die empfangende Vertragspartei und ihre Vertreter dürfen diese vertraulichen Informationen nur für den Zweck verwenden, für den sie offengelegt wurden, und sie dürfen diese vertraulichen Informationen nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der offenlegenden Vertragspartei zu ihrem eigenen Vorteil oder zum Vorteil einer anderen Partei nutzen oder verwerten. Jede Vertragspartei übernimmt die Verantwortung für die Handlungen ihrer Vertreter und schützt die vertraulichen Informationen der anderen Vertragspartei in der gleichen Weise wie ihre eigenen wertvollen vertraulichen Informationen, wobei jedoch in keinem Fall weniger als die angemessene Sorgfalt angewendet werden darf. Die Parteien vereinbaren ausdrücklich, dass die Bedingungen und die Preisgestaltung dieser Vereinbarung vertrauliche Informationen sind. Die empfangende Vertragspartei benachrichtigt die offenlegende Vertragspartei unverzüglich, sobald sie von einem Verstoß gegen diese Vereinbarung Kenntnis erlangt, und kooperiert mit der offenlegenden Vertragspartei bei der Durchsetzung ihrer Rechte, wenn diese dies in angemessener Weise verlangt.

5.2 Ausschlüsse. Informationen gelten nicht als vertrauliche Informationen im Sinne dieser Vereinbarung, wenn sie: (i) bereits vor dem Erhalt von der offenlegenden Partei bekannt sind, ohne dass eine Verpflichtung zur Vertraulichkeit besteht; (ii) der empfangenden Partei direkt oder indirekt aus einer anderen Quelle als derjenigen, die gegenüber der offenlegenden Partei zur Vertraulichkeit verpflichtet ist, bekannt werden; (iii) öffentlich bekannt oder anderweitig öffentlich zugänglich werden, es sei denn, es liegt ein Verstoß gegen diese Vereinbarung vor; oder (iv) von der empfangenden Partei unabhängig und ohne Verwendung der vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei entwickelt werden. Die empfangende Partei ist berechtigt, vertrauliche Informationen gemäß den Anforderungen des geltenden Rechts, eines Gerichtsverfahrens oder einer behördlichen Anordnung offenzulegen, sofern sie die offenlegende Partei zuvor in angemessener Weise schriftlich benachrichtigt, um der offenlegenden Partei die Möglichkeit zu geben, eine solche Offenlegung anzufechten (soweit dies gesetzlich zulässig ist), und eine solche Offenlegung ansonsten auf die erforderliche Offenlegung beschränkt ist.

5.3 Unterlassungserklärungen. Ungeachtet anderer Bestimmungen dieser Vereinbarung erkennen beide Parteien an, dass jede Nutzung der vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei in einer Weise, die mit den Bestimmungen dieser Vereinbarung unvereinbar ist, der offenlegenden Partei einen nicht wieder gutzumachenden und unmittelbaren Schaden zufügen kann, für den andere Rechtsbehelfe als Unterlassungsansprüche unzureichend sein können. Daher vereinbaren beide Parteien, dass die offenlegende Partei zusätzlich zu allen anderen Rechtsmitteln, die der offenlegenden Partei nach diesem Vertrag, nach dem Gesetz oder nach Billigkeitsrecht zustehen, berechtigt ist, eine Unterlassungsverfügung (ohne Hinterlegung einer Kaution und ohne Nachweis eines tatsächlichen Schadens) zu beantragen, um eine solche Nutzung zusätzlich zu anderen geeigneten Rechtsmitteln, die nach geltendem Recht verfügbar sind, zu unterbinden.

6. GARANTIEN

6.1 Abonnementdienst-Garantie. Lakeside gewährleistet, dass der Abonnementdienst während der Laufzeit des Abonnements in allen wesentlichen Punkten mit der Dokumentation übereinstimmt. Lakeside garantiert nicht, dass es in der Lage ist, alle gemeldeten Mängel zu beheben oder dass die Nutzung des Abonnementdienstes ununterbrochen oder fehlerfrei erfolgt. Lakeside übernimmt keine Gewährleistung für Funktionen oder Dienste, die von Dritten oder unter der Kontrolle des Kunden bereitgestellt werden. Im Falle einer Verletzung der oben genannten Garantie wird Lakeside ohne zusätzliche Kosten für den Kunden die notwendigen Abhilfemaßnahmen ergreifen, damit der Abonnementdienst der Garantie entspricht. Der Kunde wird Lakeside in angemessener Weise Gelegenheit geben, den Verstoß zu beheben und angemessene Unterstützung bei der Beseitigung der Mängel leisten. Diese Garantie gilt nur, wenn der Abonnementdienst vom Kunden in Übereinstimmung mit dem Bestellformular und dieser Vereinbarung genutzt wurde.

6.2 Haftungsausschluss; keine weitere Garantie. LAKESIDE GEWÄHRLEISTET NICHT, DASS DIE DIENSTE FEHLERFREI SIND ODER DASS DIE DIENSTE DEN ANFORDERUNGEN DES KUNDEN ENTSPRECHEN ODER DASS ALLE FEHLER IN DEN DIENSTEN KORRIGIERT WERDEN. DIE IN ABSCHNITT 6 GENANNTEN GARANTIEN SIND DIE EINZIGEN UND AUSSCHLIESSLICHEN GARANTIEN VON LAKESIDE. ES GIBT KEINE WEITEREN GARANTIEN ODER BEDINGUNGEN, WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH STILLSCHWEIGEND, EINSCHLIESSLICH UND OHNE EINSCHRÄNKUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT ODER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. DER ABONNEMENTSERVICE KANN EINSCHRÄNKUNGEN, VERZÖGERUNGEN UND ANDEREN PROBLEMEN UNTERLIEGEN, DIE MIT DER NUTZUNG DES INTERNETS ODER DER ELEKTRONISCHEN KOMMUNIKATION VERBUNDEN SIND.

7. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

7.1 Ausschluss von Folgeschäden. Mit Ausnahme eines Verstoßes einer Partei gegen ihre Verpflichtungen aus Abschnitt 5 (Vertraulichkeit) und eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Fehlverhaltens einer Partei haftet keine Partei gegenüber der anderen Partei oder einem Dritten für entgangenen Gewinn oder für besondere, indirekte, zufällige, strafbewehrte, Folgeschäden oder exemplarische Schäden (einschließlich und ohne Einschränkung, Schäden aus entgangenem Gewinn, Verlust von Geschäftswert, Geschäftsunterbrechung, Verlust von Geschäftsinformationen und/oder Datenverlust) im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistungen oder der Erfüllung sonstiger Verpflichtungen aus diesem Vertrag, selbst wenn sie sich der Möglichkeit des Auftretens solcher Schäden bewusst ist.

7.2 Begrenzung der Haftung. Mit Ausnahme eines Verstoßes einer Partei gegen ihre Verpflichtungen aus Abschnitt 5 (Vertraulichkeit), der Entschädigungsverpflichtungen einer Partei aus Abschnitt 10 (Entschädigung), eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens einer Partei oder einer Verletzung des geistigen Eigentums der anderen Partei, übersteigt die kumulative Gesamthaftung einer Partei gegenüber der anderen Partei für alle Ansprüche und Schäden aus dieser Vereinbarung unabhängig davon, ob sie durch Gesetz, Vertrag, unerlaubte Handlung oder anderweitig entstanden sind, die vom Kunden an Lakeside gezahlten oder zu zahlenden Gebühren gemäß dem Bestellformular für die Abonnementdienste, die Gegenstand des Anspruchs sind, während des Zeitraums von zwölf (12) Monaten unmittelbar vor dem Ereignis, das den Anspruch begründet, nicht überschreiten. Die Bestimmungen dieser Vereinbarung sehen eine Risikoverteilung zwischen den Vertragsparteien vor. Die in jedem Bestellschein angegebene Preisgestaltung spiegelt diese Risikoverteilung und die hierin festgelegte Haftungsbeschränkung wider.

8. TERMIN

8.1 Begriff. Dieser Vertrag beginnt am Tag des Inkrafttretens und bleibt in Kraft, bis er in Übereinstimmung mit Abschnitt 8.2 (Beendigung) gekündigt wird. Die Laufzeit des Abonnements ist auf dem Bestellformular angegeben. Lakeside behält sich das Recht vor, die Tarife, die anwendbaren Gebühren und die Nutzungsrichtlinien zu ändern und neue Gebühren für das Bestellformular einzuführen, wenn der Kunde mindestens 30 Tage vor dem nächsten Verlängerungsdatum des Bestellformulars schriftlich darüber informiert wird (die Benachrichtigung kann per E-Mail erfolgen), wobei diese Änderungen mit dem Verlängerungsdatum in Kraft treten.

8.2 Beendigung. Ungeachtet des Vorstehenden kann jede Vertragspartei diese Vereinbarung oder ein Bestellformular mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn die andere Vertragspartei eine wesentliche Verletzung dieser Vereinbarung oder eines solchen Bestellformulars begeht, die nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach schriftlicher Mitteilung der anderen Vertragspartei behoben wird. Die Beendigung eines Bestellscheins gilt nicht als Beendigung dieser Vereinbarung. Durch die Kündigung dieses Abkommens werden jedoch alle ausstehenden Auftragsformulare ungültig. Jede Vertragspartei kann dieses Abkommen auch unter Einhaltung einer Frist von mindestens dreißig (30) Tagen aus beliebigen Gründen schriftlich kündigen, wenn zu diesem Zeitpunkt keine ausstehenden Auftragsformulare mehr in Kraft sind. Alle Rechte und Pflichten der Parteien, die ihrer Natur nach dazu bestimmt sind, eine solche Beendigung oder ein solches Auslaufen zu überdauern, überdauern die Beendigung oder das Auslaufen dieses Abkommens und jedes Bestellformulars.

8.3 Auswirkungen der Beendigung. Bei Beendigung oder Ablauf dieses Vertrages oder eines entsprechenden Bestellformulars stellt Lakeside dem Kunden den entsprechenden Abonnementdienst nicht mehr zur Verfügung, und der Kunde stellt die Nutzung des Abonnementdienstes unverzüglich ein und veranlasst seine Anwender , die Nutzung des Abonnementdienstes unverzüglich einzustellen, und der Kunde erklärt sich damit einverstanden, die Agentensoftware auf Kosten des Kunden zu deinstallieren und von allen Rechnern zu entfernen und alle vom Kunden erstellten Kopien davon zu vernichten. Der Kunde ist verpflichtet, Lakeside alle vor dem Kündigungsdatum aufgelaufenen Gebühren zu bezahlen. Sofern hierin nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, stellt die Kündigung dieser Vereinbarung durch eine der Parteien ein nicht ausschließliches Rechtsmittel bei Vertragsverletzung dar und lässt alle anderen Rechte und Rechtsmittel der betreffenden Partei unberührt. Wird das Bestellformular aus einem anderen Grund als einer wesentlichen Vertragsverletzung durch Lakeside gekündigt, so hat Lakeside Anspruch auf alle im Rahmen des betreffenden Bestellformulars fälligen Gebühren für den gesamten noch nicht abgelaufenen, gekündigten Teil der Laufzeit des Bestellformulars. Wird das Bestellformular aufgrund eines wesentlichen Verstoßes von Lakeside gekündigt, hat der Kunde Anspruch auf Rückerstattung des anteiligen Betrags aller im Voraus bezahlten, nicht genutzten Abonnementgebühren oder anderer im Voraus bezahlter, nicht genutzter Gebühren, die der Kunde im Rahmen dieser Vereinbarung an Lakeside gezahlt hat. Bei Beendigung dieser Vereinbarung gibt jede Partei unverzüglich alle in ihrem Besitz befindlichen vertraulichen Informationen der anderen Partei zurück oder vernichtet sie. Nach Beendigung dieser Vereinbarung ist Lakeside nicht mehr verpflichtet, die Kundendaten zu speichern und/oder zur Verfügung zu stellen und kann diese löschen.

8.4 Aussetzung des Dienstes. Lakeside behält sich das Recht vor, zusätzlich zu allen anderen Rechten und Rechtsmitteln (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kündigungsrechte), die in dieser Vereinbarung festgelegt sind, die Bereitstellung der Dienste auszusetzen, wenn (i) der Kunde mit einer Zahlung dreißig (30) Tage oder länger im Rückstand ist; (ii) Lakeside nach vernünftigem Ermessen feststellt, dass eine Aussetzung notwendig ist, um erheblichen Schaden für Lakeside, den Kunden und/oder andere Lakeside-Kunden zu vermeiden, einschließlich wenn der Abonnementdienst von Denial-of-Service-Angriffen, Mail Flooding oder anderen Angriffen oder Störungen betroffen ist, die außerhalb der Kontrolle von Lakeside liegen; oder (c) dies gesetzlich oder auf Verlangen staatlicher Stellen erforderlich ist.

9. EIGENTUM; VERWENDUNG VON DATEN; VERPFLICHTUNGEN

9.1 Dienstleistungen. Der Kunde erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass im Verhältnis zwischen Lakeside und dem Kunden alle Rechte, Titel und Interessen an den Diensten (insbesondere dem Abonnementdienst), der Lakeside Technologie (mit Ausnahme von Kundendaten), einschließlich aller Modifikationen und Konfigurationen, aller Lakeside Daten und der gesamten proprietären Technologie von Lakeside, einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle Software, Produkte, Prozesse, Algorithmen, Benutzeroberflächen, Know-how, Techniken, Designs und sonstiges materielles oder immaterielles technisches Material oder Informationen, die dem Kunden von Lakeside bei der Bereitstellung der Dienste zur Verfügung gestellt werden, sowie alle Ableitungen davon, sind und bleiben Eigentum von Lakeside oder seinen Lizenzgebern. Der Name Lakeside, alle Lakeside-Logos und die Produktnamen, die mit den Diensten verbunden sind, sind Marken von Lakeside oder Dritten, und es wird kein Recht und keine Lizenz zur Nutzung dieser Marken gewährt. Der Kunde darf keine Lakeside-Marken oder -Logos von den Diensten entfernen. Während der Laufzeit dieses Vertrages gewährt Lakeside dem Kunden ein beschränktes, weltweites, nicht ausschließliches, nicht übertragbares (außer wie in Abschnitt 11.3 (Abtretung) dargelegt), unentgeltliches Recht, Lakeside-Daten ausschließlich in Verbindung mit der erlaubten Nutzung der Dienste durch den Kunden zu verwenden, anzuzeigen, zu übertragen und zu vertreiben. Lakeside ist Eigentümer aller Daten des Abonnementdienstes, und die Parteien vereinbaren, dass Lakeside die Daten des Abonnementdienstes während oder nach der Laufzeit dieses Vertrages für jeden geschäftlichen Zweck nutzen darf. Lakeside wird die Daten des Abonnementdienstes nicht in einer Weise verbreiten, die den Kunden, Kunden des Kunden oder Anwender persönlich identifiziert. Für die Zwecke des Vorstehenden bedeutet "Daten desAbonnementdienstes" (i) Daten, die durch Aggregation von Kundendaten mit anderen Daten generiert werden, so dass die Ergebnisse in Bezug auf den Kunden, Kunden des Kunden oder autorisierte Anwender nicht persönlich identifizierbar sind, und (ii) alle Analysen, Benchmarking, statistische Nutzung, Leistungskennzahlen, pseudonyme Daten und Erkenntnisse in Bezug auf die Nutzung des Abonnementdienstes durch den Kunden oder anderweitig aus dem Betrieb des Abonnementdienstes durch Lakeside abgeleitet. Daten des Abonnementdienstes sind keine Kundendaten oder vertrauliche Informationen des Kunden. Für den Fall, dass der Kunde Lakeside Feedback zur Verfügung stellt, gewährt der Kunde Lakeside hiermit eine unwiderrufliche, vollständig bezahlte, nicht-exklusive, gebührenfreie, unbefristete und weltweite Lizenz zur Nutzung, Vervielfältigung, Verbreitung, Erstellung abgeleiteter Werke, öffentlichen Aufführung und öffentlichen Darstellung dieses Feedbacks in jedem beliebigen Medium oder Format, unabhängig davon, ob es jetzt bekannt ist oder später entwickelt wird.

9.2 Kundenverpflichtungen .. Der Kunde ist verantwortlich für die Beschaffung und Aufrechterhaltung der Netzwerkverbindungen, die den Kunden mit dem Abonnementdienst verbinden. Der Kunde stimmt zu: (i) dass nur autorisierte Anwender den Abonnementdienst nutzen dürfen; (ii) dass er für die Handlungen oder Unterlassungen der autorisierten Anwenderim Zusammenhang mit den in diesem Vertrag vorgesehenen Aktivitäten verantwortlich ist; und (iii) alle wirtschaftlich angemessenen Schritte zu unternehmen, um den Abonnementdienst (einschließlich der Agentensoftware) und die Dokumentation vor unbefugter Nutzung und/oder unbefugtem Zugriff zu schützen. Der Kunde ist auch für alle Aktivitäten verantwortlich, die unter seinen Benutzer-Logins auf allen Maschinen durchgeführt werden, sowie für die Einhaltung dieser Vereinbarung durch Anwender. Weder der Kunde noch seine Anwender dürfen den Abonnementdienst nutzen, um: (a) Kundendaten zu versenden, hochzuladen oder anderweitig zu übertragen, die rechtswidrig, bedrohlich, missbräuchlich, belästigend, unerlaubt, verleumderisch, vulgär, obszön, beleidigend, die Privatsphäre anderer verletzend, hasserfüllt oder anderweitig zu beanstanden sind; (b) Kundendaten hochzuladen oder anderweitig zu übertragen, anzuzeigen oder zu verbreiten, die eine Marke, ein Geschäftsgeheimnis, ein Urheberrecht oder andere Eigentumsrechte oder geistige Eigentumsrechte einer Person verletzen; (c) Materialien hochzuladen oder anderweitig zu übertragen, die Softwareviren oder andere Computercodes, Dateien oder Programme enthalten, die dazu bestimmt sind, die Funktionalität von Computersoftware oder -hardware oder Telekommunikationsgeräten zu unterbrechen, zu zerstören oder einzuschränken; (d) den Abonnementdienst oder mit dem Abonnementdienst verbundene Netzwerke zu stören oder zu unterbrechen; oder (e) gegen geltende Gesetze oder Vorschriften zu verstoßen. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass seine Käufe nicht von der Lieferung zukünftiger Funktionen oder Merkmale oder von mündlichen oder schriftlichen öffentlichen Äußerungen von Lakeside bezüglich zukünftiger Funktionen oder Merkmale abhängig sind. Der Kunde erkennt an, dass Lakeside Dritte damit beauftragen kann, Elemente der Dienste bereitzustellen oder zu ermöglichen, vorausgesetzt, dass Lakeside dem Kunden gegenüber für die Leistung dieser Dritten so verantwortlich ist, als ob Lakeside die Dienste direkt erbringen würde.

9.3 Ausfuhrbezogene Verpflichtungen .. Keine der Parteien darf eine Handlung begehen oder die andere Partei auffordern, eine Handlung zu begehen, die gegen die Exportkontrollgesetze, -regeln oder -vorschriften der Vereinigten Staaten oder eines anderen Landes, in dem die Dienstleistungen zur Nutzung bereitgestellt werden, verstoßen würde. Darüber hinaus sichert jede Partei zu und gewährleistet, dass sie weder auf einer Regierungsliste der USA, des Vereinigten Königreichs oder der EU mit Personen oder Körperschaften aufgeführt ist, mit denen Personen aus den USA, dem Vereinigten Königreich oder der EU keine Geschäfte tätigen dürfen, noch sich im Besitz oder unter der Kontrolle solcher Personen oder Körperschaften befindet oder in deren Namen handelt. Die Nutzung oder Erleichterung des Abonnementdienstes in Verbindung mit jeglicher Aktivität, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Entwurf, die Entwicklung, die Herstellung, die Ausbildung oder das Testen von chemischen, biologischen oder nuklearen Materialien oder von Raketen, Drohnen oder Weltraumträgern, die Massenvernichtungswaffen ausliefern können, ist streng verboten.

10. ENTSCHÄDIGUNG

10.1 Lakeside-Entschädigung. Vorbehaltlich der Bestimmungen in Abschnitt 10.3 unten verteidigt Lakeside den Kunden, seine verbundenen Unternehmen und deren jeweilige leitende Angestellte, Direktoren und Mitarbeiter (zusammen die "Kunden-Freistellungsberechtigten") gegen jegliche Ansprüche, Forderungen, Klagen oder Verfahren, die gegen einen der Kunden-Freistellungsberechtigten von einem Dritten erhoben werden, der behauptet, dass der Abonnementdienst die geistigen Eigentumsrechte dieses Dritten verletzt oder veruntreut (ein "Anspruch gegen den Kunden"), und stellt die Kunden-Freistellungsberechtigten von jeglichem Schadenersatz (einschließlich angemessener Anwaltsgebühren und -kosten) frei, der einem der Kunden-Freistellungsberechtigten aufgrund eines Anspruchs gegen den Kunden oder für Beträge, die im Rahmen eines gerichtlich genehmigten Vergleichs gezahlt wurden, endgültig zugesprochen wird. Wenn ein Anspruch gegen den Kunden geltend gemacht wird oder nach alleiniger Einschätzung von Lakeside wahrscheinlich geltend gemacht werden wird, wird Lakeside: (i) das Recht für den Kunden erwirken, den Abonnementdienst weiterhin zu nutzen; (ii) die betroffenen Teile des Abonnementdienstes ersetzen oder modifizieren, so dass sie nicht mehr rechtsverletzend sind; oder (iii) nach Mitteilung an den Kunden diesen Vertrag oder die Nutzung der betroffenen Teile des Abonnementdienstes durch den Kunden beenden, vorausgesetzt, dass Lakeside im Fall von (iii) dem Kunden unverzüglich den anteiligen Betrag aller nicht verdienten, im Voraus bezahlten jährlichen Abonnementgebühren, die im Rahmen dieses Vertrags für die betroffenen Teile des Abonnementdienstes gezahlt wurden, zurückerstattet. Die Verpflichtungen von Lakeside in diesem Abschnitt 10.1 erstrecken sich nicht auf Ansprüche Dritter, soweit diese Ansprüche entstehen aus: (a) Produkte, Dienstleistungen, Technologien, Materialien oder Daten, die nicht von Lakeside erstellt oder zur Verfügung gestellt wurden (insbesondere Kundendaten); (b) Teile des Abonnementdienstes, die ganz oder teilweise nach den Spezifikationen des Kunden hergestellt wurden; (c) Änderungen, die nach der Lieferung durch Lakeside vorgenommen wurden; (d) Kombinationen mit anderen Produkten, Prozessen oder Materialien, die nicht von Lakeside zur Verfügung gestellt wurden (sofern die behaupteten Schäden, Kosten oder Aufwendungen aus einer solchen Kombination entstehen oder sich auf diese beziehen); (e) wenn der Kunde die mutmaßliche Rechtsverletzung fortsetzt, nachdem er davon in Kenntnis gesetzt wurde oder nachdem er über Änderungen informiert wurde, die die mutmaßliche Rechtsverletzung vermieden hätten; oder (f) wenn der Kunde den Abonnementdienst anders als in strikter Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung, dem Bestellformular oder der Dokumentation nutzt.

10.2 Entschädigung des Kunden. Vorbehaltlich der Bestimmungen in Abschnitt 10.3 unten, wird der Kunde Lakeside, die mit ihr verbundenen Unternehmen und ihre jeweiligen leitenden Angestellten, Direktoren und Mitarbeiter (zusammen die "Lakeside-Freistellungsberechtigten") gegen jegliche Ansprüche, Forderungen, Klagen oder Verfahren verteidigen, die von einem Dritten gegen einen oder alle Lakeside-Freistellungsberechtigten erhoben oder angestrengt werden: (i) mit der Behauptung, dass die Kundendaten oder deren Nutzung die Rechte am geistigen Eigentum oder Eigentumsrechte Dritter verletzen oder einem Dritten Schaden zugefügt haben; (ii) die Installation der Agentensoftware durch den Kunden; (iii) die sich aus der Verletzung der Abschnitte 2.7 (Allgemeine Beschränkungen) oder 9.2 (Pflichten des Kunden); oder (iv) die aus der missbräuchlichen Nutzung des Abonnementdienstes durch den Kunden resultieren oder darauf zurückzuführen sind (jeweils ein "Anspruch gegen Lakeside"), und stellt die Lakeside-Freistellungsberechtigten von jeglichem Schadenersatz, angemessenen Anwaltsgebühren und Kosten frei, die den Lakeside-Freistellungsberechtigten aufgrund eines Anspruchs gegen Lakeside zugesprochen werden, oder für Beträge, die im Rahmen eines gerichtlich genehmigten Vergleichs gezahlt werden.

10.3 Entschädigungsverfahren. Die Verpflichtung jeder Partei, die andere Partei zu entschädigen, setzt voraus, dass die Partei, die eine Entschädigung verlangt, (i) die entschädigende Partei unverzüglich schriftlich über alle Ansprüche, Klagen oder Verfahren, für die eine Entschädigung verlangt wird, informiert: (i) die entschädigende Partei unverzüglich schriftlich von jedem Anspruch, Prozess oder Verfahren, für den/das eine Entschädigung gefordert wird, in Kenntnis setzt, vorausgesetzt, dass das Unterlassen einer solchen Mitteilung die Verpflichtung der entschädigenden Partei nicht aufhebt, es sei denn, sie wird dadurch geschädigt; (ii) der entschädigenden Partei die alleinige Kontrolle über die Verteidigung eines Anspruchs, Prozesses oder Verfahrens und über alle Verhandlungen zur Beilegung überlässt; mit der Maßgabe, dass die entschädigende Partei keinen Vergleich, der von der entschädigten Partei ein Schuldanerkenntnis verlangt, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der entschädigten Partei abschließt (wobei diese Zustimmung nicht unangemessen verweigert oder verzögert werden darf); und (iii) die entschädigende Partei in angemessener Weise bei der Verteidigung und Beilegung von Ansprüchen, Prozessen oder Verfahren unterstützt, für die eine Entschädigung gefordert wird.

10.4 Einzige Abhilfe. Dieser Abschnitt 10 legt die alleinige Haftung der entschädigenden Partei gegenüber der anderen Partei und das einzige Rechtsmittel der entschädigten Partei gegenüber der anderen Partei für alle in diesem Abschnitt beschriebenen Ansprüche fest.

11. ALLGEMEINES

11.1 Gesamte Vereinbarung. Dieser Vertrag, einschließlich aller Bestellformulare und aller Anlagen dazu, enthält die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand und ersetzt alle früheren oder gleichzeitigen Vorschläge, Absprachen, Zusicherungen, Gewährleistungen, Vereinbarungen und alle anderen Mitteilungen (schriftlich oder mündlich) zwischen den Parteien in Bezug darauf und ist für die Parteien verbindlich. Nur eine schriftliche Urkunde, die sich auf diesen Vertrag oder das entsprechende Bestellformular bezieht und die von den bevollmächtigten Vertretern beider Parteien ordnungsgemäß unterzeichnet ist, kann diesen Vertrag oder das entsprechende Bestellformular ändern. Unvereinbare oder widersprüchliche Bedingungen in einer vom Kunden ausgestellten Bestellung haben keine Gültigkeit, auch wenn die Bestellung von Lakeside angenommen wird. Widersprüche zwischen den in dieser Vereinbarung und einem Bestellformular festgelegten Bedingungen sind zugunsten dieser Vereinbarung zu entscheiden.

11.2 Lakeside Affiliates. Alle Verpflichtungen oder Rechte aus diesem Vertrag, die von Lakeside erfüllt oder ausgeübt werden können, können von den mit Lakeside verbundenen Unternehmen erfüllt oder ausgeübt werden. Als nicht einschränkendes Beispiel können die Lakeside-Verbindungsunternehmen Unterstützung leisten und/oder die Rechnungsstellung und den Zahlungseingang vornehmen.

11.3 Zuweisung. Jede Vertragspartei kann diese Vereinbarung im Rahmen einer Unternehmensumstrukturierung, Konsolidierung, Fusion oder eines Verkaufs aller oder eines Großteils aller ihrer Vermögenswerte abtreten. Sofern nicht ausdrücklich in dieser Vereinbarung angegeben, darf keine der Parteien ihre Rechte oder Pflichten aus dieser Vereinbarung anderweitig abtreten oder delegieren. Im Falle einer zulässigen Abtretung durch den Kunden unterliegen die im Rahmen dieser Vereinbarung gewährten Rechte weiterhin denselben Nutzungsbeschränkungen, die vor der Abtretung im Rahmen des/der jeweiligen Bestellformulars/Bestellformulare galten. Jede vermeintliche Abtretung oder sonstige Übertragung, die gegen diesen Abschnitt 11.3 verstößt, ist nichtig.

11.4 Geltendes Recht. Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen des Commonwealth of Massachusetts und wird in Übereinstimmung mit diesen ausgelegt, ungeachtet der Bestimmungen des Kollisionsrechts. Zur Beilegung von Streitigkeiten, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben, erklären sich die Parteien hiermit mit der ausschließlichen Zuständigkeit der Staats- und Bundesgerichte in Suffolk County, Massachusetts, einverstanden.

11.5 Verhältnis der Parteien zueinander .. Lakeside und der Kunde sind unabhängige Vertragspartner, und nichts in dieser Vereinbarung darf so ausgelegt werden, dass sie zu Partnern werden oder ein Verhältnis von Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Herr und Diener oder Auftraggeber und Vertreter zwischen ihnen entsteht, gleichgültig zu welchem Zweck. Keine der Vertragsparteien darf im Namen oder im Auftrag der anderen Vertragspartei Verträge, Garantien oder Zusicherungen abgeben oder ausdrückliche oder stillschweigende Verpflichtungen übernehmen oder begründen.

11.6 Höhere Gewalt. Mit Ausnahme der Zahlungsverpflichtung ist die Nichterfüllung durch eine der Vertragsparteien insoweit entschuldigt, als die Erfüllung durch Streik, Feuer, Überschwemmung, behördliche Maßnahmen oder Anordnungen oder Beschränkungen, Ausfall von Zulieferern oder aus anderen Gründen, auf die die nicht erfüllende Vertragspartei keinen vernünftigen Einfluss hat, unmöglich gemacht wird.

11.7 Korruptionsbekämpfung. Der Kunde bestätigt und stimmt zu, dass er keine illegalen oder anderweitig unzulässigen Bestechungsgelder, Schmiergelder, Zahlungen, Geschenke oder andere Wertgegenstände von Lakeside-Mitarbeitern, -Vertretern oder -Beauftragten im Zusammenhang mit diesem Vertrag erhalten hat oder angeboten bekommen hat.

11.8 Bekanntmachungen. Alle rechtlichen Mitteilungen (z. B. Kündigung dieser Vereinbarung oder eines Bestellformulars), die im Rahmen dieser Vereinbarung erforderlich sind, müssen der anderen Partei schriftlich zugestellt werden: (i) persönlich, (ii) durch einen anerkannten Nachtzustelldienst oder (iii) per Einschreiben (mit Unterschrift) an den Firmensitz der anderen Partei, zu Händen der Rechtsabteilung: Rechtsabteilung. In Bezug auf alle anderen Mitteilungen kann der Kunde eine E-Mail an Lakeside unter [email protected] senden, und Lakeside kann eine E-Mail an die auf dem jeweiligen Bestellformular angegebene Kontaktperson des Kunden senden. Jede Vertragspartei kann ihre Anschrift durch schriftliche Mitteilung an die andere Vertragspartei ändern.

11.9 Änderungen. Lakeside ist berechtigt, von Zeit zu Zeit Änderungen an den Diensten oder einzelnen Komponenten vorzunehmen, sofern diese Änderungen keine wesentliche Beeinträchtigung der Funktionalität des Abonnementdienstes zur Folge haben. Lakeside behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen Teile dieser Vereinbarung (einschließlich der produktspezifischen Bedingungen) zu ändern oder zu ersetzen, indem (i) eine überarbeitete Vereinbarung auf der Website von Lakeside veröffentlicht wird, oder (ii) der Kunde über die Änderung informiert wird. Änderungen der Vereinbarung werden mit dem nächsten Bestellformular oder der nächsten Vertragsverlängerung wirksam. Lakeside kann festlegen, dass bestimmte Änderungen der Vereinbarung sofort in Kraft treten, wenn eine solche Änderung erforderlich ist, um die Einhaltung geltender Gesetze zu gewährleisten oder um Aktualisierungen der Funktionalität der Dienste wiederzugeben oder um neue Dienste oder Komponenten einzuführen.

11.10 Öffentlichkeitsarbeit. Der Kunde gewährt Lakeside hiermit eine nicht-exklusive Lizenz, den Namen des Kunden aufzuführen und das Logo des Kunden im Kundenbereich der Website von Lakeside darzustellen sowie den Namen und das Logo des Kunden in den Kundenlisten von Lakeside zu verwenden, jedoch nur in dem Umfang, in dem auch andere Kunden von Lakeside in einer solchen Liste aufgeführt sind.

11.11 Keine Drittbegünstigten. Keine Bestimmung dieses Abkommens ist dazu bestimmt, einer Person Rechte, Vorteile oder Rechtsmittel gleich welcher Art zu gewähren oder eine Verpflichtung einer Partei gegenüber einer solchen Person zu begründen, und darf auch nicht so ausgelegt werden.

11.12 Gegenstücke. Diese Vereinbarung kann auf elektronischem Wege und in Form von Ausfertigungen ausgefertigt werden; in diesem Fall gilt jede unterzeichnete Kopie als Original, als ob beide Unterschriften auf demselben Dokument stünden.

11.13 Verzicht und Trennbarkeit. Auf die Erfüllung einer Verpflichtung, die von einer Partei im Rahmen dieses Abkommens verlangt wird, kann nur durch eine schriftliche Verzichtserklärung verzichtet werden, die von einem bevollmächtigten Vertreter der anderen Partei unterzeichnet ist. Das Versäumnis einer Partei, eines ihrer Rechte aus dieser Vereinbarung auszuüben, gilt nicht als Verzicht oder Verwirkung dieser Rechte. Die Ungültigkeit oder Undurchsetzbarkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Abkommens berührt nicht die Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit der anderen Bestimmungen dieses Abkommens, und dieses Abkommen ist in jeder Hinsicht so auszulegen, als ob die ungültige(n) oder undurchsetzbare(n) Bestimmung(en) weggelassen worden wären.

Beilage A
Produktspezifische Begriffe

Diese produktspezifischen Bedingungen sind Bestandteil und unterliegen dem SysTrack Cloud Master SaaS Vertrag (der "Vertrag") zwischen Lakeside und dem Kunden. Soweit der Kunde einen der unten aufgeführten Dienste nutzt, gelten die zusätzlichen Bedingungen für diese Dienste für die Nutzung durch den Kunden. Großgeschriebene Begriffe, die in den produktspezifischen Bedingungen nicht definiert sind, haben die Bedeutung, die ihnen in der Vereinbarung gegeben wird. Lakeside behält sich das Recht vor, diese produktspezifischen Bedingungen von Zeit zu Zeit gemäß dem Abschnitt "Änderungen" der Vereinbarung zu aktualisieren.

SysTrack Intelligenz-Paket

DEFINITIONEN
"Eingabe" bezeichnet Fragen oder Informationen, die Kundendaten enthalten können, die vom Kunden (oder im Namen des Kunden) an eine Komponente des SysTrack Intelligence Package Teils des Abonnementdienstes zur Verarbeitung übermittelt werden;

"Output" bezeichnet Antworten oder Inhalte, die als Ergebnis der Nutzung des SysTrack Intelligence Package auf der Grundlage von Eingaben generiert und dem Kunden präsentiert werden;

"SysTrack Intelligence Package" oder "Intelligenz-Paket"oder "SIP" bezeichnet alle von Lakeside zur Verfügung gestellten Dienste, Features und/oder Funktionen, die künstliche Intelligenz und/oder maschinelles Lernen unter Verwendung von Datenmodellen von Lakeside und/oder Drittanbietern nutzen, die als SysTrack Intelligence Package gekennzeichnet oder anderweitig identifiziert werden können. Wenn das Bestellformular des Kunden das SysTrack Intelligenzpaket enthält, wird das SysTrack Intelligenzpaket hiermit als Teil des Abonnementdienstes betrachtet. Alle Produkte, die als Intelligent Support, Anomaly Detection und/oder Natural Language Query bezeichnet werden, gelten als Teil des SysTrack Intelligence Package.

LIZENZERTEILUNG/EIGENTUM AN IP
Vorbehaltlich der hierin enthaltenen Bestimmungen und Bedingungen gewährt Lakeside dem Kunden das nicht ausschließliche, nicht übertragbare Recht, auf das Intelligence Package zuzugreifen und es für die Dauer und in dem Umfang zu nutzen, die in dem/den jeweiligen Bestellformular(en) angegeben sind. Eine solche Nutzung unterliegt zu jeder Zeit der Einhaltung aller geltenden Gesetze durch den Kunden. Der Kunde erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass im Verhältnis zwischen Lakeside und dem Kunden alle Rechte, Titel und Interessen an dem SysTrack Intelligence Package (einschließlich aller Änderungen und Konfigurationen), allen Lakeside-Daten und der gesamten proprietären Technologie von Lakeside, einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle Software, Produkte, Prozesse, Algorithmen, Benutzeroberflächen, Know-how, Techniken, Designs und sonstiges materielles oder immaterielles technisches Material oder Informationen, die dem Kunden von Lakeside bei der Bereitstellung des SysTrack Intelligence Package und aller Ableitungen davon zur Verfügung gestellt werden, bei Lakeside oder seinen Lizenzgebern liegen und dort verbleiben. Mit der Nutzung des SysTrack Intelligence Package ermächtigt der Kunde Lakeside, auf die Eingaben und Kundendaten zuzugreifen und diese zu nutzen, um das SysTrack Intelligence Package zu betreiben, den Abonnementdienst bereitzustellen und die damit verbundenen Dienstleistungen von Lakeside zu verbessern oder weiterzuentwickeln. Der Kunde erkennt an, dass er verantwortlich ist für: (i) die Entwicklung eigener interner Richtlinien für den angemessenen Einsatz von Technologien der künstlichen Intelligenz und des maschinellen Lernens sowie die Schulung seiner Mitarbeiter und Anwender in Bezug auf diese Richtlinien, (ii) die Bereitstellung von Transparenzhinweisen und die Einholung aller erforderlichen Zustimmungen, wie sie nach geltendem Recht erforderlich sind, und (iii) die Einführung einer ausreichenden menschlichen Aufsicht für die Nutzung des SysTrack Intelligence Package.

NUTZUNGSBESCHRÄNKUNGEN
Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für seine Eingaben (einschließlich der in diesen Eingaben enthaltenen Kundendaten). Der Kunde darf keine Eingaben übermitteln, die gegen die geistigen Eigentumsrechte Dritter, geltendes Recht, den Vertrag oder die produktspezifischen Bedingungen verstoßen. Der Kunde verpflichtet sich ferner, keine Eingaben zu machen oder zu versuchen, über SIP Output zu erzeugen, der aus sensiblen oder regulierten Informationen besteht. Dem Kunden ist es untersagt, SysTrack Intelligence Package zu nutzen, um: (i) mit SysTrack, SysTrack Intelligence Package oder anderen Lakeside-Diensten zu konkurrieren; (ii) andere Personen darüber zu täuschen, dass der Output ausschließlich von Menschen erzeugt wurde; (iii) Spam, betrügerische oder unangemessene Inhalte für die Verbreitung zu erzeugen; oder (iv) gegen technische Dokumentationen oder Nutzungsrichtlinien zu verstoßen. Die Nutzung von SysTrack Intelligence Package durch den Kunden unterliegt zu jeder Zeit der Fair Use Policy von Lakeside. Überschreitet der Kunde die von Lakeside nach eigenem Ermessen als fair erachtete Nutzung, kann Lakeside die Leistung des SysTrack Intelligence Package deaktivieren oder herabsetzen. Lakeside ist auch berechtigt, die Nutzung von SIP durch den Kunden zu überwachen und einzuschränken oder auszusetzen, wenn Lakeside Grund zu der Annahme hat, dass die Nutzung durch den Kunden Tarifbeschränkungen umgeht oder umgeht, die Sicherheit, Funktionsfähigkeit oder Integrität des Abonnementdienstes beeinträchtigt, gegen die Vereinbarung verstößt oder Lakeside anderweitig haftbar macht. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass jeder Output des SysTrack Intelligence Package lediglich ein Vorschlag oder eine Empfehlung ist, die vom Kunden zu berücksichtigen ist und vom Kunden unabhängig überprüft, verifiziert und bewertet werden muss. Der Output ist möglicherweise nicht einzigartig auf Anwender und SIP kann denselben oder einen ähnlichen Output für Dritte generieren. Der Kunde muss die Richtigkeit des Outputs selbst beurteilen und darf sich dabei nicht auf Lakeside verlassen. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, nicht zu behaupten, dass der Output des SysTrack Intelligence Package von Menschenhand generiert wurde. Wenn der Kunde Output erhält, der ungenau, unsicher, schädlich, voreingenommen, unfair oder anderweitig ungeeignet ist, sollte der Kunde dies Lakeside melden, damit Lakeside die Funktionen des SysTrack Intelligence Package weiterentwickeln und verbessern kann.

DATENERHEBUNG & HOSTING
Ohne Einschränkung anderer Bestimmungen dieser Vereinbarung ist Lakeside Eigentümer und behält die Rechte an allen Daten, (i) die durch die Zusammenführung von Eingaben mit anderen Daten erzeugt werden, so dass die Ergebnisse in Bezug auf den Kunden nicht identifizierbar sind, und (ii) die durch Analysen, Benchmarking, statistische Nutzung, Leistungskennzahlen und Erkenntnisse in Bezug auf die Nutzung des SysTrack Intelligence Package durch den Kunden oder anderweitig aus dem Betrieb des SysTrack Intelligence Package durch Lakeside abgeleitet werden ("Lakeside SIP-Daten"). Lakeside ist berechtigt, die Lakeside SIP-Daten zur Weiterentwicklung und Verbesserung des SysTrack Intelligence Package zu verwenden, wie in der Vereinbarung festgelegt oder wie anderweitig nach geltendem Recht zulässig. Lakeside wird die Lakeside SIP-Daten nicht in einer Weise verbreiten, die den Kunden oder dessen Anwender identifiziert. Soweit Lakeside Kundendaten, Input oder Output verwendet, um die für die Bereitstellung von SIP verwendeten maschinellen Lernmethoden und Datenmodelle zu verfeinern und zu trainieren, wird Lakeside dies nur tun, um SIP für den Kunden bereitzustellen ("Customer Trained Model"). Lakeside wird das vom Kunden trainierte Modell nicht anderweitig verwenden, um Dienstleistungen für Dritte zu erbringen.

ZUSÄTZLICHE VERARBEITUNGSHINWEISE
Soweit Kundendaten als Input für das SysTrack Intelligence Package personenbezogene Daten enthalten, weist der Kunde Lakeside an, die personenbezogenen Daten zum Zweck der Bereitstellung des SysTrack Intelligence Package zu verarbeiten. Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass Lakeside den Azure OpenAI Service nutzt, um bestimmte Merkmale und Funktionen des SysTrack Intelligence Package bereitzustellen. Der Kunde kann die Transparenzhinweise für den Azure OpenAI Service einsehen hier und weitere Informationen über die Datenschutz- und Sicherheitspraktiken von Azure OpenAI Service hier. Der Kunde darf das SysTrack Intelligence Package nicht in einer Weise nutzen, die gegen die Richtlinien des Azure OpenAI Service verstößt, einschließlich der Verhaltenskodex für den Azure OpenAI Service.

HAFTUNGSAUSSCHLUSS
LAKESIDE ÜBERNIMMT KEINE GARANTIE FÜR DIE EINGABE, DIE AUSGABE ODER DIE ERGEBNISSE, DIE DURCH DIE NUTZUNG VON SYSTRACK INTELLIGENCE PACKAGE ERZIELT WERDEN KÖNNEN, ODER FÜR DIE RICHTIGKEIT ANDERER INFORMATIONEN, DIE DURCH SYSTRACK INTELLIGENCE PACKAGE ERHALTEN WERDEN. DER KUNDE ERKLÄRT SICH DAMIT EINVERSTANDEN, SICH NICHT AUF TATSACHENBEHAUPTUNGEN IM OUTPUT ZU VERLASSEN, OHNE DEREN RICHTIGKEIT UNABHÄNGIG ZU ÜBERPRÜFEN. DER KUNDE NIMMT ZUR KENNTNIS UND ERKLÄRT SICH DAMIT EINVERSTANDEN, DASS LAKESIDE NICHT VERSUCHT, DIE RICHTIGKEIT ODER GESETZESKONFORMITÄT JEGLICHER AUSGABEN, MATERIALIEN UND/ODER ANDERER DATEN ZU ÜBERPRÜFEN, DIE DURCH DIE NUTZUNG EINER FUNKTION DES SYSTRACK INTELLIGENCE PACKAGE ERHALTEN WURDEN. AUSGABEN, DIE AUFGRUND IHRER DETAILGENAUIGKEIT ODER SPEZIFITÄT KORREKT ERSCHEINEN, KÖNNEN DENNOCH WESENTLICHE UNGENAUIGKEITEN ENTHALTEN. SYSTRACK INTELLIGENCE PACKAGE IST VON JEDER SERVICE LEVEL COMITTMENT AUSGESCHLOSSEN, DIE FÜR DEN ABONNIERTEN SERVICE IM ALLGEMEINEN ANGEBOTEN WIRD. ANSPRÜCHE WEGEN VERLETZUNG ODER VERUNTREUUNG VON GEISTIGEM EIGENTUM DURCH INPUT ODER OUTPUT SIND AUSDRÜCKLICH VON JEGLICHER SCHADENSERSATZPFLICHT VON LAKESIDE AUSGESCHLOSSEN.

LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG
Jede Partei kann diese produktspezifischen Bedingungen und das betreffende SIP-Abonnement mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn die andere Partei einen wesentlichen Verstoß gegen diese produktspezifischen Bedingungen begeht, der nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach schriftlicher Mitteilung durch die andere Partei behoben wird. Um jeden Zweifel auszuschließen, berechtigt die Beendigung dieser produktspezifischen Bedingungen die kündigende Partei nicht zur Beendigung des Vertrags oder eines anderen Abonnements.

Professionelle Dienstleistungen

"Professionelle Dienstleistungen"bezeichnet alle vom Kunden erworbenen Standardschulungs-, Kundenerfolgs- oder verwandten professionellen Dienstleistungspakete. Alle vom Kunden erworbenen Professional Services werden in einem Bestellformular aufgeführt.

Professionelle Dienstleistungen sind getrennt vom Abonnementdienst zu erbringen, und die Verpflichtungen beider Parteien im Zusammenhang mit dem Abonnementdienst sind in keiner Weise von den professionellen Dienstleistungen abhängig. Lakeside behält alle Eigentumsrechte an allen Arbeitsergebnissen, die von oder für Lakeside im Rahmen der Erbringung der Professionellen Dienstleistungen erstellt werden (mit Ausnahme der darin enthaltenen vertraulichen Kundeninformationen oder Kundendaten), sowie an allen davon abgeleiteten Arbeiten. Keine Bestimmung dieser Vereinbarung oder des Bestellformulars hindert Lakeside daran, dieselben oder ähnliche Dienstleistungen oder Arbeitsprodukte für Dritte zu erbringen. Wenn der Kunde Professionelle Dienstleistungen erwirbt, garantiert Lakeside, dass diese Professionellen Dienstleistungen in allen wesentlichen Punkten kompetent und professionell und in Übereinstimmung mit den im Bestellformular festgelegten Spezifikationen erbracht werden. Werden die Dienstleistungen nicht wie zugesichert erbracht, so wird Lakeside auf schriftliches Verlangen des Kunden diese Dienstleistungen unverzüglich und ohne zusätzliche Kosten für den Kunden erneut erbringen oder erbringen lassen. Diese Garantien und sonstigen Verpflichtungen gelten für dreißig (30) Tage nach Abschluss der professionellen Dienstleistungen.